Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (748.03) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (VFAL)
- Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (VFAL)
 - Art. 1 Unterstützte Ausbildungen
 - Art. 2 Eignung und Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten
 - Art. 3 Prioritätenordnung
 - Art. 4 Ausbildungsstätten
 - Art. 5 Höhe der Finanzhilfe
 - Art. 6 Auszahlungsmodalitäten
 - Art. 7 Rückzahlungspflicht
 - Art. 8 Gesuch
 - Art. 9 Entscheid
 - Art. 10 Einreichung der Rechnungen und Auszahlung
 - Art. 11 Nachweise über den Ausbildungsabschluss und die Anstellung
 - Art. 12 Übergangsbestimmung
 - Art. 13 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 14 Inkrafttreten