Verordnung des BLV über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, ... (817.022.151)
INHALT
Verordnung des BLV über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aufgrund des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl mit Cäsium 137 kontaminiert sind (Tschernobyl-Verordnung)
- Verordnung des BLV über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aufgrund des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl mit Cäsium 137 kontaminiert sind (Tschernobyl-Verordnung)
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Höchstwerte
- Art. 3 Einfuhr bestimmter Lebensmittel
- Art. 4 Prüfung der Dokumente und Freigabe der Sendung
- Art. 5 Übergangsbestimmung
- Art. 6 Aufhebung
- Art. 7 Inkrafttreten
- Anhang
- Lebensmittel, für die zur Einfuhr in die Schweiz eine amtliche Bescheinigung erforderlich ist
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