Abkommen (0.192.120.193.1)
INHALT
Abkommen
- Abkommen
- Art. 1 Definition
- I. Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten des Gerichtshofs
- Art. 2 Rechtsfähigkeit
- Art. 3 Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit
- Art. 4 Unverletzbarkeit der Räumlichkeiten
- Art. 5 Unverletzbarkeit der Archive
- Art. 6 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung
- Art. 7 Veröffentlichungen und Mitteilungen
- Art. 8 Steuerliche Behandlung
- Art. 9 Zollbehandlung
- Art. 10 Freie Verfügung über Guthaben
- Art. 11 Dienstlicher Verkehr
- Art. 12 Pensionskasse
- Art. 13 Sozialvorsorge
- II. Vorrechte und Immunitäten für Personen, die in amtlicher Eigenschaft zum Gerichtshof gerufen werden
- Art. 14 Vorrechte und Immunitäten für die Mitglieder des Gerichtshofs
- Art. 15 Vorrechte und Immunitäten des Kanzlers und der hohen Beamten der Kanzlei
- Art. 16 Vorrechte und Immunitäten für die anderen Beamten der Kanzlei
- Art. 17 Vorrechte und Immunitäten für die anderen nichtschweizerischen Beamten der Kanzlei
- Art. 18 Militärdienst der schweizerischen Beamten der Kanzlei
- Art. 19 Vorrechte und Immunitäten für Vermittler, Berater, Anwälte, Experten und Zeugen der Parteien
- Art. 20 Ausnahmen von der Befreiung von Gerichtsbarkeit und Vollstreckung
- Art. 21 Gegenstand der Immunitäten
- Art. 22 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
- Art. 23 Legitimationskarten
- Art. 24 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 25 Streitigkeiten privater Art
- III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
- Art. 26 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 27 Sicherheit der Schweiz
- IV. Schlussbestimmungen
- Art. 28 Vollzug
- Art. 29 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 30 Änderung des Abkommens
- Art. 31 Kündigung
- Art. 32 Inkrafttreten
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