Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich (810.122.2)
INHALT
Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich (VDZV)
- Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich (VDZV)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 ⁵ Zuständigkeiten
- 2. Kapitel: Anerkennung
- 1. Abschnitt: Prüflaboratorien für forensische Genetik
- Art. 3 ⁶
- 2. Abschnitt: Andere Laboratorien
- Art. 4 Anerkennung
- Art. 5 Geltungsbereiche der Akkreditierung
- Art. 6 Ausbildung der den Fachbereich leitenden Person
- Art. 7 Provisorische Anerkennung
- Art. 8 Bedingungen und Auflagen
- 3. Kapitel: Pflichten der nach den Artikeln 3–8 anerkannten Laboratorien
- 1. Abschnitt: Allgemeine Pflichten
- Art. 9 ¹⁴ Ringversuche
- Art. 10 ¹⁵ Weitergabe von Aufträgen
- Art. 11 ¹⁶ Meldepflichten
- 2. Abschnitt: Pflichten im Zusammenhang mit der Erstellung von DNA-Profilen
- Art. 12 ¹⁷ Analysemethoden zur Feststellung des Abstammungsverhältnisses
- Art. 12 a ¹⁹ Identitätsprüfung
- Art. 12 b ²⁰ Nächste Angehörige
- Art. 12 c ²¹ Vorsorgliche Probeentnahme
- Art. 13 ²² Bearbeitung der Proben
- Art. 14 ²³
- Art. 15 Analysebericht
- Art. 16 Gutachten
- Art. 16 a ²⁴ Aufbewahrung der Proben bei ausserbehördlichen Verfahren
- Art. 16 b ²⁵ Schutz von Proben und genetischen Daten
- 4. Kapitel: Aufsicht
- Art. 17 ²⁶ Aufsicht
- Art. 18 Sanktionen
- Art. 19 Behördliche Meldepflicht und Akteneinsicht
- Art. 20 ²⁸ Gebühren
- 4 a . Kapitel: ³¹ Nachführung der Anhänge
- Art. 20 a
- 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 21 ³²
- Art. 22 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 23 Inkrafttreten
- Anhang 1 ³⁴
- Massgebende Norm für die Akkreditierung von Laboratorien nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a
- Anhang 2 ³⁶
- Massgebende Normen für das Qualitätsmanagementsystem bei der Erteilung eines Unterauftrags an ein nicht anerkanntes Laboratorium im Inland oder an ein Laboratorium im Ausland
- Anhang 3 ³⁹
- Technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung des sicheren Umgangs mit Proben und genetischen Daten
- 1. Zugang zu den Räumlichkeiten
- 2. Zugriff auf Daten und Proben
- 3. Personal
- 4. Information und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- 5. Dokumentation der Tätigkeit und Rückverfolgbarkeit von Änderungen
- 6. Gewährleistung der Vertraulichkeit von genetischen Daten
- 7. Risikomanagement
- 8. Sicherheitsvorfälle
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