BVOT
INHALT
Bergverordnung des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (Tiefbohrverordnung - BVOT) Vom 15. Januar 2007 in der für das Saarland geltenden Fassung
- Bergverordnung des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (Tiefbohrverordnung - BVOT) Vom 15. Januar 2007 in der für das Saarland geltenden Fassung
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- 1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- 2. Allgemeine Vorschriften
- § 3 Anzeige besonderer Ereignisse
- § 4 Schriftliche oder elektronische Anweisungen
- § 5 Prüfungen
- § 6 Anerkennung von Sachverständigen
- § 7 Verhalten im Betrieb
- § 8 Fremdsprachige Beschäftigte
- § 9 Sicherung von Einrichtungen
- § 10 Überwachung des Betriebes
- § 11 Auflässige Bohrungen
- 3. Bohrgerüste
- § 12 Allgemeine Anforderungen
- § 13 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
- § 14 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen des Hebewerkseiles
- § 15 Bedienung des Hebewerkes
- § 16 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohrgerüsten
- § 17 Bohrgerüstbuch
- 4. Bohrbetrieb
- § 18 Allgemeines
- § 19 Verrohrung und Zementation
- § 20 Absperreinrichtungen
- § 21 Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen
- § 22 Bohrspülung
- § 23 Spülungspumpen
- § 24 Gestänge- und Verrohrungsarbeiten
- § 25 Umgang mit Zangen
- § 26 Spillarbeiten
- § 27 Verhalten bei Ausbrüchen
- § 28 Verhalten bei Bohrlocheinbrüchen
- § 29 Schutz angebohrter Lagerstätten und Wasserhorizonte
- § 30 Überwachung des Bohrlochverlaufs
- § 31 Sicherung stillliegender Bohrungen
- § 32 Bohrergebnisse und Bohrbericht
- 5. Förderbohrungen
- § 33 Allgemeine Anforderungen
- § 34 Erdöl- und Erdgasförderbohrungen
- § 35 Untergrundspeicherbohrungen
- § 36 Einpress- und Versenkbohrungen
- § 37 Arbeiten an Förderbohrungen
- § 38 Überwachung der Förderung und Einleitung
- § 39 Förderbuch
- 6. Gewinnung von Salzen durch Aussolen, Kavernen
- § 40 Standsicherheit von Kavernen
- § 41 Aussolen von Kavernen
- § 42 Kaverneninnendruck
- § 43 Überwachung der Hohlraumentwicklung von Kavernen
- § 44 Messungen an der Tagesoberfläche
- 7. Lagerung und Umschlag von entzündlichen, leicht- oder hochentzündlichen Flüssigkeiten in Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von weniger als 10.000 Litern
- § 45 Allgemeine Anforderungen
- § 46 Ausrüstung von Lagerbehältern
- § 47 Zusammenlagern von Flüssigkeiten verschiedener Gefährlichkeitsmerkmale
- § 48 Lagerung von Dieselkraftstoff, Heizöl und ähnlichen Flüssigkeiten
- 8. Rohrleitungen
- § 49 Allgemeine Anforderungen
- § 50 Leitungsführung
- § 51 Leitungsverlegung
- § 52 Mit Förderbohrungen verbundene Rohrleitungen
- § 53 Zusätzliche Anforderungen an Rohrleitungen für schwefelwasserstoffhaltiges Erdgas
- § 54 Überwachung der Leitungstrasse
- § 55 Rohrleitungsbuch
- 9. Besondere Schutzmaßnahmen
- § 56 Allgemeines
- § 57 Sicherungsmaßnahmen bei besonderen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen
- § 58 Gräben und sonstige Bodeneinschnitte
- § 59 Betrieb von Maschinen und Handhabung anderer technischer Arbeitsmittel
- § 60 Unter Druck stehende Schläuche und bewegliche Leitungen
- § 61 Verdichter
- § 62 Hebevorgänge
- 10. Umgang mit Sprengmitteln
- § 63 Allgemeines
- § 64 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln
- § 65 Schutz vor Sprengwirkungen
- § 66 Sprengarbeiten im Bohrloch
- § 67 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln
- 11. Explosions-, Brand- und Gasschutz
- § 68 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre
- § 69 Allgemeine Schutzmaßnahmen für explosionsgefährdete Bereiche
- § 70 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0
- § 71 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1
- § 72 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2
- § 73 Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen
- § 74 Brandgefährdete Bereiche
- § 75 Feuerlöscheinrichtungen und Personal
- § 76 Anforderungen an den Gasschutz
- § 77 Mitführen von Selbstrettern
- § 78 Arbeiten bei Gasgefahr
- § 79 Geräteraum und Gerätewart
- 14. Schlussvorschriften
- § 80 Ausnahmebewilligungen
- § 81 Übertragung der Verantwortlichkeit
- § 82 Bekanntmachung der Verordnung
- § 83 Ordnungswidrigkeiten
- § 84 Übergangsvorschriften
- § 85 Inkrafttreten
- Anlage
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