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INHALT
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen Vom 21. März 2017
- Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen Vom 21. März 2017
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zuständige Behörde
- § 3 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- § 4 Oberste Landesbehörde
- § 5 Inkrafttreten
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