SGB9§131RVtrMitwV SL 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Bestimmung der maßgeblichen Interessenvertretung zur Mitwirkung bei der Erarbeitung und Beschlussfassung des Rahmenvertrages nach § 131 SGB IX Vom 16. Juli 2018
- Verordnung zur Bestimmung der maßgeblichen Interessenvertretung zur Mitwirkung bei der Erarbeitung und Beschlussfassung des Rahmenvertrages nach § 131 SGB IX Vom 16. Juli 2018
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen zur Mitwirkung bei der Erarbeitung und Beschlussfassung des Rahmenvertrages
 - § 2 Inkrafttreten