SchulInklV SL 
                
                
            INHALT
Verordnung zur inklusiven Unterrichtung und besonderen pädagogischen Förderung (Inklusionsverordnung) Vom 3. August 2015
- Verordnung zur inklusiven Unterrichtung und besonderen pädagogischen Förderung (Inklusionsverordnung) Vom 3. August 2015
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Ziele
 - § 1 Individualisierte schulische Bildung und Erziehung - Gemeinsames Lernen
 - Abschnitt 2 Besondere pädagogische Förderung an Regel- und Förderschulen
 - Unterabschnitt 1 Besondere pädagogische Förderung an Regelschulen
 - § 2 Besondere pädagogische Förderung
 - § 3 Diagnostik
 - § 4 Förderplanung
 - § 5 Unterstützungsanfrage; außerschulische Beratung
 - § 6 Aufgaben der Klassenkonferenz beziehungsweise der Jahrgangskonferenz bei der Förderplanung
 - § 7 Förderdokumentation
 - § 8 Verfahren zur Anpassung des Anforderungsniveaus in einzelnen Fächern
 - § 9 Zeugnisse bei angepasstem Anforderungsniveau
 - § 10 Zeugnisse bei sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
 - § 11 Versetzung oder Aufsteigen in den Klassenstufen 3 und 4 der Grundschule bei abgesenktem Anforderungsniveau
 - § 12 Versetzung oder Aufsteigen in der Klassenstufe 8 der Gemeinschaftsschule bei abgesenktem Anforderungsniveau, Regelung zur Teilnahme an der Hauptschulabschlussprüfung
 - Unterabschnitt 2 Besondere pädagogische Förderung an Förderschulen
 - § 13 Besondere pädagogische Förderung an Förderschulen
 - Abschnitt 3 Nachteilsausgleich
 - § 14 Aufgabe
 - § 15 Formen des Nachteilsausgleichs
 - § 16 Grundsätze zum Verfahren
 - Abschnitt 4 Sonderpädagogische Unterstützung
 - § 17 Ziel und Aufgabe
 - § 18 Förderschwerpunkte
 - § 19 Verfahren bei der Einschulung oder Umschulung in eine Förderschule
 - § 20 Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung
 - Abschnitt 5 Umschulung in die Regelschule
 - § 21 Umschulung in die Regelschule
 - Abschnitt 6 Inkrafttreten, Anwendungsbereich
 - § 22 Inkrafttreten
 - § 23 Anwendungsbereich