SBGVO
INHALT
Verordnung zum Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung - SBGVO) Vom 19. September 2006
- Verordnung zum Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung - SBGVO) Vom 19. September 2006
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Gegenstand der Zugänglichmachung
- § 3 Formen der Zugänglichmachung
- § 4 Bekanntgabe
- § 5 Umfang des Anspruchs
- § 6 Organisation und Kosten
- Abschnitt 2 Schaffung barrierefreier Informationstechnik
- § 7 Sachlicher Geltungsbereich
- § 8 Einzubeziehende Gruppen behinderter Menschen
- § 9 Prinzipien und anzuwendende Standards
- § 9a Erklärung zur Barrierefreiheit
- § 9b Überwachungsstelle
- § 10 Sonderfälle
- Abschnitt 3 Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation von Eltern mit der Schule
- § 11 Anwendungsbereich und Anlass
- § 12 Umfang des Anspruchs
- § 13 Kommunikationshilfen
- § 14 Art und Weise der Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen
- § 15 Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder Erstattung
- § 16 Kommunikation von hör- oder sprachbehinderten Eltern mit der Schule
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- § 17 Inkrafttreten
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