SBGVO 
                
                
            INHALT
Verordnung zum Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung - SBGVO) Vom 19. September 2006
- Verordnung zum Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung - SBGVO) Vom 19. September 2006
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Gegenstand der Zugänglichmachung
 - § 3 Formen der Zugänglichmachung
 - § 4 Bekanntgabe
 - § 5 Umfang des Anspruchs
 - § 6 Organisation und Kosten
 - Abschnitt 2 Schaffung barrierefreier Informationstechnik
 - § 7 Sachlicher Geltungsbereich
 - § 8 Einzubeziehende Gruppen behinderter Menschen
 - § 9 Prinzipien und anzuwendende Standards
 - § 9a Erklärung zur Barrierefreiheit
 - § 9b Überwachungsstelle
 - § 10 Sonderfälle
 - Abschnitt 3 Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation von Eltern mit der Schule
 - § 11 Anwendungsbereich und Anlass
 - § 12 Umfang des Anspruchs
 - § 13 Kommunikationshilfen
 - § 14 Art und Weise der Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen
 - § 15 Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder Erstattung
 - § 16 Kommunikation von hör- oder sprachbehinderten Eltern mit der Schule
 - Abschnitt 4 Schlussvorschriften
 - § 17 Inkrafttreten