SBGG
INHALT
Gesetz Nr. 1541 zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz - SBGG) Vom 26. November 2003
- Gesetz Nr. 1541 zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz - SBGG) Vom 26. November 2003
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt
- § 2 Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
- § 3 Menschen mit Behinderungen
- § 4 Barrierefreiheit
- § 5 Zielvereinbarungen
- § 6 Gebärdensprache und andere Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
- Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
- § 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
- § 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- § 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationsmittel
- § 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
- § 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
- Abschnitt 2a Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Landes
- § 12 Öffentliche Stellen des Landes
- § 12a Barrierefreie Informationstechnik
- § 12b Erklärung zur Barrierefreiheit
- § 12c Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit
- § 12d Verordnungsermächtigung
- § 12e Überwachungsstelle des Landes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- § 13 Barrierefreie Medien
- Abschnitt 3 Rechtsbehelfe
- § 14 Beweislastumkehr
- § 15 Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren
- § 16 Verbandsklagerecht
- § 17 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4 Beauftragte oder Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- § 18 Amt der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- § 19 Aufgabe und Befugnisse der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Abschnitt 5 Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- § 20 Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- § 21 Aufgaben und Befugnisse des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen
- Abschnitt 6 Beteiligung auf kommunaler Ebene
- § 22 Beteiligung auf kommunaler Ebene
- Abschnitt 7 Sicherung der Teilhabe und Berichtspflicht
- § 23 Sicherung der Teilhabe
- § 24 Berichtspflicht; unabhängige Monitoringstelle
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