MeldDÜV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an Behörden oder andere öffentliche Stellen (Meldedaten-Übermittlungsverordnung - MeldDÜV) Vom 30. Oktober 2015
- Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an Behörden oder andere öffentliche Stellen (Meldedaten-Übermittlungsverordnung - MeldDÜV) Vom 30. Oktober 2015
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung, Zuständigkeit der Meldebehörden
 - § 2 Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung
 - § 3 Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden
 - § 4 Verfahren des automatisierten Abrufs
 - Zweiter Abschnitt Regelmäßige Datenübermittlung
 - § 5 Datenübermittlung an das Landespolizeipräsidium
 - § 6 Datenübermittlung an die zur Durchführung des Waffen- oder Sprengstoffgesetzes zuständigen Behörden
 - § 7 Datenübermittlung für statistische Zwecke
 - § 8 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
 - § 9 Datenübermittlung an die Grundschulen
 - § 10 Datenübermittlung an die Gesundheitsämter
 - § 11 Datenübermittlung an die Suchdienste
 - § 12 Datenübermittlung an die für die Durchführung des Optionsverfahrens zuständige Behörde
 - § 13 Datenübermittlung an die Ausländerbehörde
 - § 14 Datenübermittlung an das Klinisch-epidemiologische Krebsregister Saarland
 - § 15 Datenübermittlung an die für Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zuständige Zentrale Stelle
 - § 16 Datenübermittlung an die Jugendämter
 - § 16a Datenübermittlung an das Landesverwaltungsamt
 - § 17 Datenübermittlung an die für Abfallentsorgung zuständigen Behörden
 - § 18 Datenübermittlung an die Staatskanzlei
 - § 19 Datenübermittlung an den Saarländischen Rundfunk
 - Dritter Abschnitt Automatisiertes Abrufverfahren
 - §§ 20 bis 23 (aufgehoben)
 - § 24 Abrufverfahren für die Steuerverwaltung
 - §§ 25 bis 42 (aufgehoben)
 - § 43 Abrufverfahren für die Standesämter
 - § 44 (aufgehoben)
 - § 45 Abrufverfahren für die zur Durchführung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahrens zuständigen Behörden
 - §§ 46 bis 53 (aufgehoben)
 - § 54 Datenabgleich durch Meldebehörden
 - Vierter Abschnitt Rückmelde-, Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 55 Rückmeldung, Auswertung der Rückmeldung
 - § 56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten