LVVO
INHALT
Verordnung über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO) Vom 25. April 2018
- Verordnung über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO) Vom 25. April 2018
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeines
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Lehrverpflichtung
- § 3 Anrechnung von Lehrveranstaltungen
- § 4 Ausgleich von Lehrverpflichtungen
- Zweiter Abschnitt Umfang der Lehrverpflichtung
- § 5 Lehrverpflichtung an der Universität des Saarlandes
- § 6 Lehrverpflichtung an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
- § 7 Lehrverpflichtung an der Hochschule für Musik Saar und an der Hochschule der Bildenden Künste Saar
- § 8 Lehrpersonen in einem Beschäftigungsverhältnis
- § 9 Teilzeitbeschäftigtes Lehrpersonal
- Dritter Abschnitt Ermäßigung der Lehrverpflichtung
- § 10 Ermäßigungen an der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
- § 11 Ermäßigungen im Medizinbereich
- § 12 Ermäßigungen an der Hochschule für Musik Saar und der Hochschule der Bildenden Künste Saar
- § 13 Ermäßigungen für schwerbehinderte Lehrpersonen
- Vierter Abschnitt Entscheidungen, Berichtspflichten
- § 14 Entscheidungen
- § 15 Nachweispflicht
- Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 16 Übergangsbestimmung
- § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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