KHAlarmV
INHALT
Verordnung zur Alarm- und Einsatzplanung zur Vorsorge bei Notfällen, Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken, Großschadenslagen und Katastrophen in saarländischen Krankenhäusern Krankenhausalarmplanungsverordnung(KHAlarmV) Vom 14. März 2016
- Verordnung zur Alarm- und Einsatzplanung zur Vorsorge bei Notfällen, Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken, Großschadenslagen und Katastrophen in saarländischen Krankenhäusern Krankenhausalarmplanungsverordnung(KHAlarmV) Vom 14. März 2016
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich und Grundsätze
- § 2 Grundlagen der Alarm- und Einsatzplanung
- § 3 Verantwortlichkeiten und Alarmierungskette
- § 4 Zusammensetzung und Aufgaben der Krankenhauseinsatzleitung (KEL)
- § 5 Aufgaben der Beauftragten für interne und externe Gefahrenlagen und Regelungen zu Katastrophenschutzübungen
- § 6 Inhalte der Alarm- und Einsatzpläne
- § 7 Zuständigkeiten und Verfahren der gegenseitigen Unterstützung
- § 8 Bevorratung von Sanitätsmaterial
- § 9 Übergangsvorschriften
- § 10 Inkrafttreten
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