HSNtVO
INHALT
Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HSNtVO) Vom 13. Dezember 2019
- Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HSNtVO) Vom 13. Dezember 2019
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- § 3 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
- § 4 Abgrenzung vom Hauptamt
- Abschnitt 2 Anzeigepflicht und Untersagung von Nebentätigkeiten
- § 5 Anzeige einer Nebentätigkeit
- § 6 Beeinträchtigung dienstlicher Interessen
- § 7 Freiberufliche und unternehmerische Tätigkeit
- § 8 Untersagung von Nebentätigkeiten
- Abschnitt 3 Vergütung und Ablieferung
- § 9 Vergütung
- § 10 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
- § 11 Ablieferung
- § 12 Ausnahmen
- § 13 Abrechnung
- Abschnitt 4 Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn oder der Hochschule
- § 14 Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material
- § 15 Allgemeine Genehmigung
- § 16 Nutzungsentgelt
- § 17 Bemessung des Nutzungsentgelts
- § 18 Höhe des Nutzungsentgelts bei nicht ärztlicher Nebentätigkeit
- § 19 Festsetzung, Einziehung und Vereinnahmung des Nutzungsentgelts
- Abschnitt 5 Besondere Bestimmungen für Nebentätigkeiten in der Krankenversorgung
- § 20 Ärztliche Privatbehandlung
- § 21 Höhe des Nutzungsentgelts für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten nach dem 31. Dezember 1992
- § 22 Höhe des Nutzungsentgelts für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten bei Genehmigungen vor dem 1. Januar 1993
- Abschnitt 6 Schluss- und Übergangsvorschriften
- § 23 Übergangsregelung
- § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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