Abendgymnasium-VO
INHALT
Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über den Bildungsgang und die Abiturprüfung am Abendgymnasium im Saarland (Abendgymnasium-VO) Vom 14. Dezember 2011
- Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über den Bildungsgang und die Abiturprüfung am Abendgymnasium im Saarland (Abendgymnasium-VO) Vom 14. Dezember 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Geltungsbereich
- § 1 Schulen des Geltungsbereichs
- Abschnitt II Allgemeine Bestimmungen
- § 2 Grundlagen und Zielsetzungen
- § 3 Gesamtqualifikation als Voraussetzung für die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife
- § 4 Gliederung des Bildungsgangs
- § 5 Verweildauer in der Oberstufe
- § 6 Unterrichtung der Studierenden über die Regelungen für die Oberstufe und die Abiturprüfung
- Abschnitt III Vorkurs
- § 7 Zielsetzung und Gestaltung des Vorkurses
- § 8 Voraussetzungen für den Eintritt in den Vorkurs
- § 9 Stundentafel
- Abschnitt IV Einführungsphase
- § 10 Zielsetzung und Gestaltung der Einführungsphase
- § 11 Voraussetzungen für den Eintritt in die Einführungsphase
- § 12 Stundentafel
- Abschnitt V Hauptphase
- a) Zulassung zur Hauptphase
- § 13 Voraussetzungen für die Zulassung
- § 14 Nichtzulassung; Wiederholung der Einführungsphase
- b) Gestaltung der Hauptphase
- § 15 Kurssystem
- § 16 Leistungskurse
- § 17 Grundkurse
- § 18 Kursangebot
- c) Fächerwahl; Teilnahme am Unterricht
- § 19 Pflichtfächer
- § 20 Fächerwahl
- § 21 Teilnahme am Unterricht
- d) Wiederholung in der Hauptphase
- § 22 Freiwilliges Zurücktreten
- § 23 Wiederholung von Kursen bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung und bei Nichtbestehen der Abiturprüfung
- e) Zuständigkeiten in der Hauptphase
- § 24 Tutorin oder Tutor
- § 25 Konferenzen
- Abschnitt VI Leistungsfeststellung in der Einführungs- und Hauptphase; Notensystem; Zeugnisse
- § 26 Leistungsnachweise
- § 27 Notensystem
- § 28 Zeugnisse
- Abschnitt VII Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
- § 29 Schulischer Teil der Fachhochschulreife
- Abschnitt VIII Abiturprüfung
- a) Allgemeine Bestimmungen
- § 30 Zweck und Umfang der Prüfung
- § 31 Gliederung, Ort und Zeit der Prüfung
- § 32 Teilnahme an der Prüfung; Nachteilsausgleich
- § 33 Abiturprüfungskommission
- § 34 Prüfungsfachausschüsse
- § 35 Einsendung von Prüfungsunterlagen
- § 36 Wahl der Prüfungsfächer; Meldung zur Prüfung
- § 37 Zulassungsvoraussetzungen; Qualifikation im Kursbereich
- § 38 Entscheidung über die Zulassung
- b) Schriftliche Prüfung
- § 39 Gegenstand und Umfang der schriftlichen Prüfung
- § 40 Bearbeitungszeit; Prüfungsaufgaben
- § 41 Auswahl der Prüfungsaufgaben
- § 42 Durchführung der schriftlichen Prüfung
- § 43 Beurteilung der Prüfungsarbeiten
- § 44 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung
- c) Mündliche Prüfung
- § 45 Beantragung einer zusätzlichen mündlichen Prüfung
- § 46 Zulassungsvoraussetzungen
- § 47 Entscheidung über die Zulassung
- § 48 Fächer der mündlichen Prüfung
- § 49 Äußere Vorbereitung der mündlichen Prüfung
- § 50 Vorberatung zur Eröffnung der mündlichen Prüfung
- § 51 Durchführung der mündlichen Prüfung
- d) Abschluss der Prüfung
- § 52 Festsetzung der Prüfungsergebnisse in den Prüfungsfächern
- § 53 Qualifikation im Abiturbereich
- e) Gesamtqualifikation; Durchschnittsnote; Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife
- § 54 Gesamtqualifikation
- § 55 Bekanntgabe der Entscheidungen
- § 56 Zeugnis; Latinum
- f) Besondere Bestimmungen
- § 57 Wiederholung der Prüfung
- § 58 Täuschungsversuche; Verstöße gegen die Ordnung; Leistungsverweigerung
- § 59 Verschwiegenheit
- Abschnitt IX Übertritt von Studierenden aus anderen Ländern
- § 60 Übertritt von Studierenden aus anderen Ländern
- Abschnitt X Schlussvorschrift
- § 60a Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
- § 61 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- Anlage 9
- Anlage 10
Feedback