HGGVO M-V
INHALT
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter in den Häfen von Mecklenburg-Vorpommern (Hafengefahrgutverordnung - HGGVO M-V) Vom 22. Januar 2008
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter in den Häfen von Mecklenburg-Vorpommern (Hafengefahrgutverordnung - HGGVO M-V) Vom 22. Januar 2008
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich, Zuständigkeiten
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Geltung der nationalen und internationalen Vorschriften
- § 4 Befugnisse der Hafenbehörden und der Wasserschutzpolizei
- § 5 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
- § 6 Ausnahmen
- § 7 Einbringen gefährlicher Güter in den Hafen
- § 8 Liegeplätze für Wasserfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und Abstellplätze für Landfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
- § 9 Festmachen von Wasserfahrzeugen, Lade- und Löschleitungen, elektrische Verbindungen
- § 10 Brandschutz
- § 11 Sicherheit und Besetzung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern im Hafen; Aufenthalt an Bord
- § 12 Sicherheitsmaßnahmen und Aufsicht beim Umschlag
- § 13 Bestimmungen für den Umschlag explosiver Stoffe und Gestände mit Explosivstoff
- § 14 Anlagen und Geräte
- § 15 Behandlung von Beförderungseinheiten und Versandstücken
- § 16 Roll-on/Roll-off-Verkehr
- § 17 Anzeigepflicht
- § 18 Ordnungswidrigkeiten
- § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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