HGGVO M-V 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter in den Häfen von Mecklenburg-Vorpommern (Hafengefahrgutverordnung - HGGVO M-V) Vom 22. Januar 2008
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter in den Häfen von Mecklenburg-Vorpommern (Hafengefahrgutverordnung - HGGVO M-V) Vom 22. Januar 2008
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Geltungsbereich, Zuständigkeiten
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Geltung der nationalen und internationalen Vorschriften
 - § 4 Befugnisse der Hafenbehörden und der Wasserschutzpolizei
 - § 5 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
 - § 6 Ausnahmen
 - § 7 Einbringen gefährlicher Güter in den Hafen
 - § 8 Liegeplätze für Wasserfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und Abstellplätze für Landfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
 - § 9 Festmachen von Wasserfahrzeugen, Lade- und Löschleitungen, elektrische Verbindungen
 - § 10 Brandschutz
 - § 11 Sicherheit und Besetzung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern im Hafen; Aufenthalt an Bord
 - § 12 Sicherheitsmaßnahmen und Aufsicht beim Umschlag
 - § 13 Bestimmungen für den Umschlag explosiver Stoffe und Gestände mit Explosivstoff
 - § 14 Anlagen und Geräte
 - § 15 Behandlung von Beförderungseinheiten und Versandstücken
 - § 16 Roll-on/Roll-off-Verkehr
 - § 17 Anzeigepflicht
 - § 18 Ordnungswidrigkeiten
 - § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten