BergwesSachvVO M-V 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Bestellung von Sachverständigen im Bergwesen (Bergwesensachverständigenverordnung - BergwesSachvVO M-V) Vom 25. April 2014
- Verordnung über die Bestellung von Sachverständigen im Bergwesen (Bergwesensachverständigenverordnung - BergwesSachvVO M-V) Vom 25. April 2014
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung
 - § 1 Bestellungsgrundlage
 - § 2 Öffentliche Bestellung
 - § 3 Bestellungsvoraussetzungen
 - § 4 Bestellungsvoraussetzungen für Anträge nach § 36a der Gewerbeordnung
 - Abschnitt 2 Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
 - § 5 Zuständigkeit und Verfahren
 - § 6 Zuständigkeit und Verfahren für Anträge nach § 36a der Gewerbeordnung
 - § 7 Vereidigung
 - § 8 Aushändigung von Bestellungsurkunde, Rundstempel, Ausweis und Sachverständigenverordnung
 - § 9 Bekanntmachung
 - Abschnitt 3 Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
 - § 10 Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung
 - § 11 Persönliche Aufgabenerfüllung und Beschäftigung von Hilfskräften
 - § 12 Verpflichtung zur Gutachtenerstattung
 - § 13 Form der Gutachtenerstattung; gemeinschaftliche Leistungen
 - § 14 Bezeichnung als „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“
 - § 15 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
 - § 16 Haftungsausschluss; Haftpflichtversicherung
 - § 17 Schweigepflicht
 - § 18 Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
 - § 19 Werbung
 - § 20 Anzeigepflichten
 - § 21 Auskunftspflichten, Überlassung von Unterlagen
 - § 22 Zusammenschlüsse
 - Abschnitt 4 Erlöschen der öffentlichen Bestellung
 - § 23 Erlöschen der öffentlichen Bestellung
 - § 24 Rücknahme; Widerruf
 - § 25 Rückgabepflicht von Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel
 - § 26 Inkrafttreten