RDBuchfVO
INHALT
Verordnung über die Buchführungspflichten im öffentlichen Rettungsdienst (Rettungsdienst-Buchführungsverordnung - RDBuchfVO) Vom 25. April 1996
- Verordnung über die Buchführungspflichten im öffentlichen Rettungsdienst (Rettungsdienst-Buchführungsverordnung - RDBuchfVO) Vom 25. April 1996
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Geschäftsjahr
- § 3 Buchführung und Inventar
- § 4 Eröffnungsbilanz
- § 5 Jahresabschluß
- § 6 Einzelvorschriften zur Eröffnungsbilanz und zum Jahresabschluß
- § 7 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen
- § 8 Leistungs- und Kostenrechnung
- § 9 Befreiung von den Buchführungspflichten
- § 10 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Kontenklasse 0: Anlagevermögen
- Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung
- Kontenklasse 2: Eigenkapital, Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen
- Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung
- Kontenklasse 4: Erträge
- Kontenklasse 5: frei für Erweiterungen
- Kontenklasse 6: Aufwendungen
- Kontenklasse 7: Aufwendungen
- Kontenklasse 8: Eröffnungs- und Abschlußkonten
- Anlage 2
- AKTIVSEITE
- A. Anlagevermögen:
- B. Umlaufvermögen:
- C. Rechnungsabgrenzungsposten
- PASSIVSEITE
- A. Eigenkapital
- B. Sonderposten aus Zuschüssen und Spenden zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
- C. Rückstellungen
- D. Verbindlichkeiten
- E. Rechnungsabgrenzungsposten
- Anlage 3
- Anlage 4
- A Leistungen einer Rettungswache
- B Kosten einer Rettungswache
- C Ergänzende Angaben
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