EntschVO M-V 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V) Vom 6. Juni 2019
- Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V) Vom 6. Juni 2019
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Grundsätze der Gewährung von Entschädigungen
 - § 4 Stadtvertretervorsteherin und Stadtvertretervorsteher, Stellvertretung und die Mitglieder des Vorstandes oder Präsidiums in den kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
 - § 5 Stadtvertretervorsteherin und Stadtvertretervorsteher sowie Vorsitzende der Gemeindevertretung in hauptamtlich verwalteten Gemeinden
 - § 6 Ehrenamtliche Stellvertretung des Bürgermeisteramtes in hauptamtlich verwalteten Gemeinden, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sowie der Landrätin oder des Landrates
 - § 7 Kreistagspräsidentenamt, Stellvertretung und die Mitglieder des Vorstandes oder Präsidiums in den Landkreisen
 - § 8 Bürgermeisteramt in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden, Stellvertretung
 - § 9 Amtsvorsteheramt, Stellvertretung und Vorsitz des Amtsausschusses
 - § 10 Fraktionsvorsitzende
 - § 11 Vorsitzende der Ortsteilvertretung und Ortsvorsteheramt
 - § 12 Gleichstellungsbeauftragte
 - § 13 Vorsitzende der Verbandsversammlung und Verbandsvorsteheramt in Zweckverbänden
 - § 14 Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen
 - § 15 Sitzungszeitergänzende Aufwandsentschädigung
 - § 16 Entgangener Arbeitsverdienst, Reisekostenvergütung, Betreuungskosten
 - § 17 Andere ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger
 - § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten