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INHALT
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnungsbindungsgesetz - HmbWoBindG) Vom 19. Februar 2008
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnungsbindungsgesetz - HmbWoBindG) Vom 19. Februar 2008
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Sicherung der Zweckbestimmung
- Abschnitt 2 Bindungen des Verfügungsberechtigten
- § 3 Überlassung an Wohnberechtigte
- § 4 Sondervorschrift bei angespannter Versorgungslage mit Wohnraum
- § 5 Erteilung des Wohnberechtigungsscheins
- § 6 Freistellung, Übertragung und Änderung von Bindungen, Sicherung der Zweckbestimmung und besondere Wohnformen
- § 7 Kooperationsverträge
- § 8 Kostenmiete
- § 9 Ermittlung der Kostenmiete
- § 9a Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
- § 10 Einmalige Leistungen
- § 11 Einseitige Mieterhöhung
- § 12 Kündigungsrecht des Mieters
- Abschnitt 3 Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- § 13 Beginn der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- § 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
- § 15 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- § 16 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ in besonderen Fällen
- § 17 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Zwangsversteigerung
- § 18 Bestätigung
- Abschnitt 4 Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
- § 18a Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen
- § 18b Berechnung der neuen Jahresleistung
- § 18c Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
- § 18d Entsprechende Anwendung für Wohnungsfürsorgemittel
- § 18e Mieterhöhung
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- § 19 Gleichstellungen
- § 20 Wohnheime
- § 21 Untermietverhältnisse
- § 22 Erweiterter Anwendungsbereich
- § 23 Verwaltungszwang
- § 24 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
- § 25 Ordnungswidrigkeiten
- § 26 Weitergehende Verpflichtungen
- § 27 Ermächtigungen
- § 28 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
- § 29 Übergangsbestimmungen
- § 30 Ersetzung von Bundesrecht
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