HmbEZulVO
INHALT
Hamburgische Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Hamburgische Erschwerniszulagenverordnung - HmbEZulVO) Vom 23. Juli 2013
- Hamburgische Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Hamburgische Erschwerniszulagenverordnung - HmbEZulVO) Vom 23. Juli 2013
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
- Abschnitt 2 Einzeln abzugeltende Erschwernisse
- Unterabschnitt 1 Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten, für besonders belastende Dienste im Polizeivollzug und für besonders belastende Dienste im Feuerwehreinsatzdienst
- § 3 Allgemeine Voraussetzungen
- § 4 Höhe und Berechnung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
- § 4a Höhe und Berechnung der Zulage für besonders belastende Dienste im Polizeivollzug
- § 4b Höhe und Berechnung der Zulage für besonders belastende Dienste im Feuerwehreinsatzdienst
- § 5 Fortzahlung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
- § 6 Ausschluss der Zulagen
- Unterabschnitt 2 Zulage für Tauchtätigkeit
- § 7 Allgemeine Voraussetzungen
- § 8 Höhe der Zulage
- § 9 Berechnung der Zulage
- Unterabschnitt 3 Zulagen für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen
- § 10 Zulage für den Umgang mit Munition mit besonders hohem Gefährlichkeitsgrad
- § 11 Zulage für Tätigkeiten der Sprengstoffentschärfung und Sprengstoffermittlung
- Abschnitt 3 Zulagen in festen Monatsbeträgen
- Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
- § 12 Entstehung des Anspruchs, Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung
- § 13 Unterbrechung der zulageberechtigenden Verwendung
- Unterabschnitt 2 Einzelne Zulagen
- § 14 Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst
- § 15 Zulage für besondere polizeiliche Einsätze
- § 16 Zulage für Luftfahrzeugbesatzungen der Polizei
- § 17 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
- Abschnitt 4 Schlussbestimmung
- § 18 Inkrafttreten
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