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INHALT
Landesgesetz zu dem Abkommen über die Deutsche Hochschule der Polizei Vom 13. Februar 1973
- Landesgesetz zu dem Abkommen über die Deutsche Hochschule der Polizei Vom 13. Februar 1973
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1
- § 2
- § 3
- Anlage
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Trägerschaft
- Erster Abschnitt Rechtsstellung und Aufgaben der Hochschule
- § 3 Rechtsstellung
- § 4 Aufgaben
- § 5 Freiheit von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium
- § 6 Forschung und Zusammenarbeit in der Forschung
- Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft und Mitwirkung
- § 7 Mitglieder und Angehörige
- § 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen
- Dritter Abschnitt Aufbau und Organisation der Hochschule
- § 9 Organe der Hochschule
- § 10 Die Präsidentin oder der Präsident
- § 11 Organisation von Studium und Weiterbildung
- § 12 Aufgaben des Senats
- § 13 Mitglieder des Senats
- § 14 Öffentlichkeit und Unterrichtung
- § 15 Gleichstellungsbeauftragte
- § 16 Institute der Hochschule
- § 17 Hochschulbibliothek
- Vierter Abschnitt Das Hochschulpersonal
- § 18 Dienstaufgaben der Professorinnen und Professoren
- § 19 Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
- § 20 Berufung von Professorinnen und Professoren
- § 21 Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren
- § 22 Nebenberufliche Professorinnen und Professoren
- § 23 Freistellung und Beurlaubung
- § 24 Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- § 25 Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
- § 26 Lehrbeauftragte
- § 27 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- § 28 Lehrverpflichtung
- Fünfter Abschnitt Studierende, Studium, Hochschulgrad
- § 29 Zugang zum Studium, Ausscheiden aus dem Studium
- § 30 Studierendenvertretung
- § 31 Studium
- § 32 Hochschulgrad
- § 33 Promotion
- Sechster Abschnitt Kuratorium, Aufsicht
- § 34 Kuratorium
- § 35 Aufsicht
- § 36 Genehmigungen
- § 37 Weitere Aufgaben des Kuratoriums
- Siebter Abschnitt Haushalt
- § 38 Haushalt
- Achter Abschnitt Verdienste um die Hochschule
- § 39 Ehrungen
- Neunter Abschnitt Errichtung und Gründungsphase
- § 40 Errichtung
- § 41 Übernahme der Beamtinnen und Beamten, Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter und der Studierenden
- § 42 Gründungsmaßnahmen
- § 43 Gründungssenat
- Abkommen
- Artikel 1
- Artikel 2
- Artikel 3
- Artikel 4
- Artikel 5
- Artikel 6
- Artikel 7
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