WBGDVO
INHALT
Landesverordnung zur Durchführung des Weiterbildungsgesetzes (WBGDVO) Vom 5. Februar 1996
- Landesverordnung zur Durchführung des Weiterbildungsgesetzes (WBGDVO) Vom 5. Februar 1996
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Zuständige Behörden (§ 30 WBG)
- § 1 Zuständigkeiten des für Weiterbildung zuständigen Ministeriums
- § 2 Zuständigkeiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
- Abschnitt 2 Abgrenzung der Maßnahmen der Weiterbildung im Sinne des Weiterbildungsgesetzes von anderen Maßnahmen (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 WBG)
- § 3 Maßnahmen der Weiterbildung
- § 4 Andere Maßnahmen
- Abschnitt 3 Hauptberufliche pädagogische Fachkräfte, Anerkennung von Volkshochschulen, Landesorganisationen und Heimbildungsstätten (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b WBG)
- § 5 Hauptberufliche pädagogische Fachkräfte
- § 6 Einwohnerzahl
- § 7 Einzugsbereich
- § 8 Spezialgebiete
- § 9 Gruppenspezifische Eigeninteressen
- § 10 Weiterbildungsstunden
- § 11 Angeschlossene Einrichtungen der Weiterbildung
- Abschnitt 4 Zuwendungen zum Betrieb (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c WBG)
- § 12 Festlegung des Schlüssels für die Verteilung der Zuwendungen zum Betrieb
- § 13 Verfahren
- Abschnitt 5 Landesbeirat für Weiterbildung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d WBG)
- Unterabschnitt 1 Berufung der stimmberechtigten Mitglieder
- § 14 Berufung
- § 15 Abberufung
- § 16 Stellvertretende Mitglieder
- Unterabschnitt 2 Kosten der Geschäftsführung, Reisekosten
- § 17 Kosten der Geschäftsführung
- § 18 Reisekosten
- Abschnitt 6 Schlussbestimmung
- § 19
Feedback