TPGAG§ 3Abs1uaV HE
    DE - Landesrecht Hessen

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    Verordnung über die Höhe der Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und die Kostenerstattung nach § 3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes Vom 19. März 2001

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