AuslZustV HE 2018
INHALT
Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes Vom 4. Juni 2018
- Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes Vom 4. Juni 2018
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Ausländerbehörden
- § 2 Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Gießen als Bezirksordnungsbehörde bei Wohnpflicht in Landeseinrichtungen
- § 3 Zuständigkeit der Regierungspräsidien als Bezirksordnungsbehörden
- § 4 Örtliche Zuständigkeit
- § 5 Zuständigkeit für die elektronische Aufenthaltsüberwachung
- § 6 Zuständigkeit für den Vollzug ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen
- § 7 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- § 8 Vorübergehender Aufenthalt außerhalb des Bezirks der Ausländerbehörde
- § 9 Mitteilungen an Ausländerbehörden
- § 10 Übergangsvorschriften
- § 11 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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