BauGB-AV
INHALT
Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV) Vom 15. Juni 2018
- Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV) Vom 15. Juni 2018
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Öffentliche Immobilienwertermittlung
- Erster Abschnitt Bildung und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte
- § 1 Bildung der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte
- § 2 Zusammensetzung des Gutachterausschusses
- § 3 Berufung der Mitglieder des Gutachterausschusses
- § 4 Vertretung des vorsitzenden Mitglieds des Gutachterausschusses
- § 5 Pflichten der Mitglieder des Gutachterausschusses
- § 6 Abberufung und Beendigung der Amtszeit der Mitglieder des Gutachterausschusses
- Zweiter Abschnitt Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle
- § 7 Aufgaben des Gutachterausschusses
- § 8 Aufgaben des vorsitzenden Mitglieds des Gutachterausschusses
- § 9 Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
- § 10 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
- Dritter Abschnitt Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
- § 11 Bildung der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
- § 12 Aufgaben der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
- Vierter Abschnitt Verfahren der Gutachterausschüsse
- § 13 Örtliche Zuständigkeit der Gutachterausschüsse
- § 14 Gutachten
- § 15 Inhalt und Führung der Kaufpreissammlung
- § 16 Zugang zur Kaufpreissammlung
- § 17 Bodenrichtwerte
- § 18 Sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten
- § 19 Generalisierte Bodenwerte
- § 20 Besetzung des Gutachterausschusses im Einzelfall
- § 21 Beschlussfassung des Gutachterausschusses
- § 22 Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle
- § 23 Entschädigung der Mitglieder des Gutachterausschusses
- Fünfter Abschnitt Pflichten und Aufsicht
- § 24 Übermittlung von Daten der Flurbereinigungsbehörden
- § 25 Aufsicht über die Gutachterausschüsse, ihre Geschäftsstellen und die Zentrale Geschäftsstelle
- Zweiter Teil Städtebaurecht
- § 26 Widerspruchsverfahren bei der Umlegung und der vereinfachten Umlegung
- § 27 Zuständigkeiten
- Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 28 Übergangsvorschriften
- § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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