HAltPflHG
INHALT
Hessisches Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflegehilfe (Hessisches Altenpflegehilfegesetz - HAltPflHG)
- Hessisches Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflegehilfe (Hessisches Altenpflegehilfegesetz - HAltPflHG)
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Ausbildung in der Altenpflegehilfe
- § 1 Berufsbezeichnung
- § 2 Erlaubnis
- § 3 Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit
- § 4 Ausbildungsziel, Dauer und Struktur der Ausbildung
- § 5 Urlaub und Fehlzeiten
- § 6 Verkürzung der Ausbildungsdauer
- § 7 Ausbildungs- und Prüfungsordnung
- § 8 Ausbildungsvertrag
- § 9 Nichtigkeit von Vereinbarungen
- § 10 Pflichten der Altenpflegehilfeschule
- § 11 Pflichten der Schülerinnen und Schüler
- § 12 Praktische Ausbildung
- § 13 Ausbildungsverhältnis und Probezeit
- § 14 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
- § 15 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
- § 16 Vereinbarungen zuungunsten der Auszubildenden
- § 17 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
- Zweiter Abschnitt Kosten
- § 18 Ausbildungsgebühren
- § 19 Kostenerstattung
- Dritter Abschnitt Zuständigkeiten
- § 20 Zuständige Behörde
- Vierter Abschnitt Bußgeldvorschriften
- § 21 Ordnungswidrigkeiten
- Fünfter Abschnitt Anwendungsvorschriften
- § 22 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
- § 23 Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- § 24 Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen
- § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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