SchulFinG§8u12ZustV TH
    DE - Landesrecht Thüringen

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    Verordnung über die Zuständigkeiten nach § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen Vom 1. April 2008

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