ThürLLVO
INHALT
Thüringer Verordnung über die Zulassung von Lehr- und Lernmitteln sowie die Einführung und Bereitstellung von Lernmitteln (Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung - ThürLLVO -) Vom 1. März 2004
- Thüringer Verordnung über die Zulassung von Lehr- und Lernmitteln sowie die Einführung und Bereitstellung von Lernmitteln (Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung - ThürLLVO -) Vom 1. März 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Zweiter Abschnitt Voraussetzungen für die Verwendung von Lehr- und Lernmitteln im Unterricht
- § 3 Anforderungen an Lehr- und Lernmittel
- § 4 Verwendung von Lehr- und Lernmitteln im Unterricht
- § 5 Zulassungserfordernis von Lehr- und Lernmitteln
- Dritter Abschnitt Zulassungsverfahren für Schulbücher
- § 6 Antragsverfahren
- § 7 Schulbücher für den Religionsunterricht
- § 8 Zulassung
- § 9 Schulbuchkatalog
- § 10 Sonderzulassung
- Vierter Abschnitt Einführung
- § 11 Entscheidung über die Einführung
- Fünfter Abschnitt Lernmittelfreiheit
- § 12 Umfang der Bereitstellung
- § 13 Bedarfsermittlung, Bestellung und Abrechnung
- § 14 Inventarisierung
- § 15 Verwendungsdauer
- § 16 Ausleihe
- § 17 Umgang mit Lernmitteln
- § 18 Schadensersatz für leihweise überlassene Lernmittel
- Sechster Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 19 Gleichstellungsbestimmung
- § 20 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
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