ThürLWG
INHALT
Thüringer Wahlgesetz für den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz - ThürLWG -) in der Fassung vom 30. Juli 2012
- Thüringer Wahlgesetz für den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz - ThürLWG -) in der Fassung vom 30. Juli 2012
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Wahlsystem
- § 1 Zusammensetzung des Landtags und Wahlrechtsgrundsätze
- § 2 Gliederung des Wahlgebiets
- § 3 Stimmen
- § 4 Wahl in den Wahlkreisen
- § 5 Wahl nach Landeslisten
- § 6 Verteilung der Sitze nach Landeslisten
- Zweiter Abschnitt Wahlorgane
- § 7 Wahlorgane
- § 8 Wahlleiter und Wahlausschüsse
- § 9 Wahlvorsteher, Wahlvorstände, Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstände
- § 10 Verbot mehrfacher Berufung
- § 11 Verfahren in den Wahlausschüssen und Wahlvorständen
- § 12 Ehrenämter
- Dritter Abschnitt Wahlrecht und Wählbarkeit
- § 13 Wahlrecht
- § 14 Ausschluss vom Wahlrecht
- § 15 Ausübung des Wahlrechts
- § 16 Wählbarkeit
- § 17 Ausschluss von der Wählbarkeit
- Vierter Abschnitt Vorbereitung der Wahl
- § 18 Festsetzung des Wahltags, Dauer der Wahlhandlung
- § 19 Wählerverzeichnis und Wahlschein
- § 20 Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige
- § 21 Einreichung der Wahlvorschläge
- § 22 Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge
- § 23 Aufstellung von Parteibewerbern
- § 24 Vertrauensperson
- § 25 Zurücknahme von Wahlkreisvorschlägen
- § 26 Änderung von Wahlkreisvorschlägen
- § 27 Beseitigung von Mängeln
- § 28 Zulassung der Wahlkreisvorschläge
- § 29 Landeslisten
- § 30 Zulassung der Landeslisten
- § 31 Stimmzettel
- Fünfter Abschnitt Wahlhandlung
- § 32 Öffentlichkeit der Wahlhandlung
- § 33 Unzulässige Wahlbeeinflussung
- § 34 Wahrung des Wahlgeheimnisses
- § 35 Stimmabgabe mit Stimmzetteln
- § 36 Briefwahl
- Sechster Abschnitt Feststellung des Wahlergebnisses
- § 37 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 38 Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 39 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln
- § 40 Entscheidung des Wahlvorstandes
- § 41 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 42 Feststellung des Ergebnisses der Wahl nach Landeslisten
- Siebenter Abschnitt Besondere Bestimmungen für Nachwahlen und Wiederholungswahlen
- § 43 Nachwahl
- § 44 Wiederholungswahl
- Achter Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- § 45 Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag
- § 46 Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- § 47 Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
- § 48 Berufung von Listennachfolgern
- § 49 Ersatzwahl
- Neunter Abschnitt Anfechtung und Wahlprüfung
- § 50 Anfechtung
- § 51 Zuständigkeit im Wahlprüfungsverfahren
- § 52 Einspruchseinlegung, -frist
- § 53 Einspruchsberechtigte
- § 54 Anfechtungsgründe
- § 55 Wahlprüfungsausschuss
- § 56 Vorprüfung des Einspruchs
- § 57 Ladung zur mündlichen Verhandlung, Beteiligte
- § 58 Mündliche Verhandlung
- § 59 Anwendung von Bestimmungen der Zivilprozeßordnung
- § 60 Beratung im Wahlprüfungsausschuss
- § 61 Vorlage des Antrags beim Landtag
- § 62 Beschluss des Landtags
- § 63 Entscheidung
- § 64 Rechtsmittel
- § 65 Kosten
- Zehnter Abschnitt Wahlkosten und Wahlstatistik
- § 66 Wahlkosten
- § 67 Wahlstatistik, Information der Öffentlichkeit
- Elfter Abschnitt Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschlägen
- § 68 Auszahlung staatlicher Mittel für Parteien
- § 69 Staatliche Mittel für Einzelbewerber
- Zwölfter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 70 Ordnungswidrigkeiten
- § 71 Durchführung des Gesetzes
- § 72 Fristen, Termine und Form
- § 73 Übergangsbestimmungen
- § 74 (Inkrafttreten)
- Anlage
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