UZwGBw
INHALT
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw)
- Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw)
- Eingangsformel
- 1. Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Berechtigte Personen
- § 2 Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche
- § 3 Straftaten gegen die Bundeswehr
- 2. Abschnitt
- Anhalten, Personenüberprüfung, vorläufige Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
- § 4 Anhalten und Personenüberprüfung
- § 5 Weitere Personenüberprüfung
- § 6 Vorläufige Festnahme
- § 7 Durchsuchung und Beschlagnahme bei Personenüberprüfung
- § 8 Allgemeine Anordnung von Durchsuchungen
- § 9 Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
- 3. Abschnitt
- Anwendung des unmittelbaren Zwanges
- § 10 Einzelmaßnahmen des unmittelbaren Zwanges
- § 11 Androhung der Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges
- § 12 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 13 Hilfeleistung für Verletzte
- § 14 Fesselung von Personen
- § 15 Schußwaffengebrauch gegen Personen
- § 16 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
- § 17 Androhung des Schußwaffengebrauchs
- § 18 Explosivmittel
- 4. Abschnitt
- Schlußvorschriften
- § 19 Einschränkung von Grundrechten
- § 20 Entschädigung bei Sperrung sonstiger Örtlichkeiten
- § 21 Inkrafttreten
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