UZwG
INHALT
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
- Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften über den unmittelbaren Zwang
- § 1 Rechtliche Grundlagen
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Einschränkung von Grundrechten
- § 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 5 Hilfeleistung für Verletzte
- § 6 Vollzugsbeamte des Bundes
- § 7 Handeln auf Anordnung
- Zweiter Abschnitt
- Besondere Vorschriften für Fesselung und den Gebrauch von Schußwaffen und Explosivmitteln
- § 8 Fesselung von Personen
- § 9 Zum Gebrauch von Schußwaffen Berechtigte
- § 10 Schußwaffengebrauch gegen Personen
- § 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
- § 12 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
- § 13 Androhung
- § 14 Explosivmittel
- Dritter Abschnitt
- Schlußvorschriften
- § 15 Notstandsfall
- § 16 Beamtenrechtliche Rahmenvorschrift
- § 17 Vollzugsbeamte im Land Berlin
- § 18 Verwaltungsvorschriften
- § 19 Berlin-Klausel
- § 20 Inkrafttreten
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