UBGG
INHALT
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
- Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes
- § 1a Begriffsbestimmungen
- § 2 Anforderungen an Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und Kapital
- Zweiter Abschnitt
- Vorschriften über die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
- Erster Unterabschnitt
- § 3 Zulässige Geschäfte
- § 4 Anlagegrenzen
- § 5 Unzulässige Geschäfte
- § 6 Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis
- § 7 Anteilstruktur, Mitteilungspflichten
- § 8 Jahresabschluß, Lagebericht und Abschlußprüfung
- Zweiter Unterabschnitt
- §§ 9 bis 11 (weggefallen)
- Dritter Unterabschnitt
- §§ 12 und 13 (weggefallen)
- Dritter Abschnitt
- Verfahren und Aufsicht, Bezeichnungsschutz
- § 14 Zuständigkeit
- § 15 Anerkennung
- § 15a Mitteilung der zuständigen Landesbehörden an die Bundesanstalt
- § 16 Voraussetzungen der Anerkennung, Erlöschen
- § 17 Widerruf
- § 18 Verzicht
- § 19 Erneuter Antrag auf Anerkennung
- § 20 Schutz der Bezeichnung "Unternehmensbeteiligungsgesellschaft"
- § 21 Anzeige-, Vorlage- und Duldungspflichten
- § 21a Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Verschwiegenheitspflicht
- § 22 Mitteilungen und Bekanntmachungen
- Vierter Abschnitt
- Übergangs-, Bußgeld-, Änderungs- und Schlußvorschriften
- Erster Unterabschnitt
- Übergangs- und Bußgeldvorschriften
- § 23 Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
- § 24 Gesellschafterdarlehen
- § 25 Übergangsvorschriften für am 1. April 1998 anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
- § 26 Übergangsvorschriften
- § 26a Übergangsvorschrift für den Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4
- § 27 Bußgeldvorschriften
- Zweiter Unterabschnitt
- Änderung anderer Gesetze
- §§ 28 bis 31 ----
- Dritter Unterabschnitt
- Berlin-Klausel und Inkrafttreten
- § 32
- § 33
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