TollwV 1991
INHALT
Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (TollwV 1991)
- Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Begriffsbestimmungen
- § 1
- Abschnitt 2
- Schutzmaßregeln
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Schutzmaßregeln
- § 2 Impfungen und Heilversuche
- § 3 Ausnahmen
- § 3a Untersuchungen
- § 4 Anzeige von Ausstellungen
- § 5 Kennzeichnung
- Unterabschnitt 2
- Besondere Schutzmaßregeln bei Haustieren
- A.
- Vor amtlicher Feststellung
- § 6
- B.
- Nach amtlicher Feststellung
- § 7 Tötung und unschädliche Beseitigung
- § 8 Schutzmaßregeln für den gefährdeten Bezirk
- § 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
- § 10 Behördliche Beobachtung
- Unterabschnitt 3
- Besondere Schutzmaßregeln bei wild lebenden Tieren
- § 11 Schutzmaßregeln im Verdachtsfall
- § 12 Schutzmaßregeln nach Feststellung des Ausbruchs und in sonstigen Fällen
- § 12a
- Unterabschnitt 4
- Desinfektion
- § 13
- Unterabschnitt 5
- Aufhebung der Schutzmaßregeln
- § 14
- Abschnitt 3
- Schlussbestimmungen
- § 15
- § 15a Weitergehende Maßnahmen
- Abschnitt 4
- (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
- Anlage (zu § 12 Absatz 1) Untersuchung wild lebender Tiere, ausgenommen Fledermäuse, zur Kontrolle des Impferfolges
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