StrEG
INHALT
Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
- Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
- Eingangsformel
- § 1 Entschädigung für Urteilsfolgen
- § 2 Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen
- § 3 Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift
- § 4 Entschädigung nach Billigkeit
- § 5 Ausschluß der Entschädigung
- § 6 Versagung der Entschädigung
- § 7 Umfang des Entschädigungsanspruchs
- § 8 Entscheidung des Strafgerichts
- § 9 Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft
- § 10 Anmeldung des Anspruchs, Frist
- § 11 Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten
- § 12 Ausschluß der Geltendmachung der Entschädigung
- § 13 Rechtsweg, Beschränkung der Übertragbarkeit
- § 14 Nachträgliche Strafverfolgung
- § 15 Ersatzpflichtige Kasse
- § 16 Übergangsvorschriften
- § 16a Entschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, einer freiheitsentziehenden oder anderen vorläufigen Strafverfolgungsmaßnahme in der Deutschen Demokratischen Republik
- § 17 (weggefallen)
- §§ 18 und 19 (weggefallen)
- § 20 (weggefallen)
- § 21 (weggefallen)
Feedback