StoffBilV
INHALT
Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen (StoffBilV)
- Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen (Stoffstrombilanzverordnung - StoffBilV)
- Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Grundsätze für den nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen im Betrieb
- § 4 Ermittlung der dem Betrieb zugeführten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor
- § 5 Ermittlung der vom Betrieb abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor
- § 6 Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen
- § 7 Aufzeichnungen
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1 (zu § 4 Absatz 2 Satz 3 und 4 und § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2) Stickstoff- und Phosphor-/Phosphatgehalte in pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, Futtermitteln, Saatgut einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Stickstoffzufuhr durch Leguminosen
- Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1 und 3 und § 7 Absatz 1 Nummer 3) Jährliche betriebliche Stoffstrombilanz für Stickstoff (N) oder Phosphor (P) / Phosphat (P2O5) (Nährstoff unterstreichen)
- Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1 bis 3 und § 7 Absatz 1 Nummer 3) Dreijährige betriebliche Stoffstrombilanz gleitende Mittelwerte für Stickstoff und Phosphor
- Anlage 4 (zu § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2) Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff
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