Abschluss-VO Sek I
INHALT
Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I) Vom 9. Juli 2012
- Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I) Vom 9. Juli 2012
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Abschlüsse
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Information und Beratung
- § 3 Hauptschulabschluss
- § 4 Qualifizierter Hauptschulabschluss
- § 5 Realschulabschluss
- § 6 Erweiterter Realschulabschluss
- Abschnitt 2 Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses
- § 7 Umfang der besonderen Leistungsfeststellung
- § 8 Zulassung zur besonderen Leistungsfeststellung
- § 9 Durchführung der schriftlichen Leistungsfeststellung
- § 10 Durchführung der mündlichen Leistungsfeststellung
- Abschnitt 3 Abschlussprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses
- § 11 Umfang der Abschlussprüfung
- § 12 Prüfungskommission
- § 13 Fachprüfungsausschüsse
- § 14 Zulassung zu den Prüfungen
- § 15 Durchführung der schriftlichen Prüfungen
- § 16 Durchführung der mündlichen Prüfungen
- Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
- § 17 Termine
- § 18 Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten Lernstörungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf
- § 19 Nachholen einer Prüfung oder der besonderen Leistungsfeststellung
- § 20 Täuschungshandlungen
- § 21 Bildung der Gesamtnoten
- § 22 Dokumentation des Ablaufs der Abschlussprüfung und der besonderen Leistungsfeststellung
- § 23 Rechtsbehelf
- § 24 Wiederholen des Abschlussjahrganges
- § 25 Zuerkennung der Abschlüsse
- § 26 Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten
- § 27 Berechnung von Notendurchschnitten
- § 28 Berechtigungen zum Besuch berufsbildender Schulen
- § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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