MKSeuchV 2005
INHALT
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKSeuchV 2005)
- Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung)
- Inhaltsverzeichnis
- Teil 1
- Begriffsbestimmungen
- § 1 Begriffsbestimmungen
- Teil 2
- Schutzmaßregeln
- Abschnitt 1
- Allgemeine Schutzmaßregeln
- § 2 Impfungen und Heilversuche
- § 2a Früherkennung
- Abschnitt 2
- Besondere Schutzmaßregeln
- Unterabschnitt 1
- Vor amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche
- § 3 Verdachtsbetrieb
- § 4 Anordnungen für weitere Betriebe
- § 5 Kontrollzone
- Unterabschnitt 2
- Nach amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche
- § 6 Öffentliche Bekanntmachung
- § 7 Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
- § 8 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- § 9 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
- § 10 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung
- § 11 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
- § 12 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 13 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- § 14 Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
- § 15 Sperrgebiet
- § 16 Notimpfung
- § 17 Maßregeln vom Beginn bis zum 30. Tag nach Beendigung der Notimpfung
- § 18 Maßregeln vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen
- § 19 Untersuchungen nach Notimpfung
- § 20 Maßregeln bei Feststellung von Tieren mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine
- § 21 Maßregeln nach Beendigung der Untersuchungen
- § 22 Anwendungsvorrang
- § 23 Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
- § 24 Gefährdeter Bezirk beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren
- § 25 Maßregeln zur Erkennung der Maul- und Klauenseuche im gefährdeten Bezirk
- § 26 Tilgungsplan
- § 27 Seuchenausbruch bei Wildtieren in einem benachbarten Mitgliedstaat oder Drittland
- Teil 3
- Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
- § 28 Schutzmaßregeln
- Teil 4
- Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
- § 29 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- § 30 Wiederbelegung von Betrieben
- Teil 5
- Behördliche Anordnungen, Tierseuchenbekämpfungszentrum
- § 31 Behördliche Anordnungen
- § 31a Weitergehende Maßnahmen
- § 32 Tierseuchenbekämpfungszentrum
- Teil 6
- Arbeiten mit MKS-Virus
- § 33 Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus
- § 33a Erlaubnis für das Arbeiten mit MKS-Virus
- Teil 7
- Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
- § 34 Ordnungswidrigkeiten
- § 35 Berechnung von Fristen
- § 36 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
- Anlage 1 (zu § 15 Absatz 2 Nummer 1) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten oder von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen aus einem Sperrgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
- Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2 Nummer 3) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
- Anlage 3 (zu § 24 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken im Sinne der MKS-Verordnung
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