JGG
INHALT
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil
- Anwendungsbereich
- § 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
- § 2 Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts
- Zweiter Teil
- Jugendliche
- Erstes Hauptstück
- Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 Verantwortlichkeit
- § 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
- § 5 Die Folgen der Jugendstraftat
- § 6 Nebenfolgen
- § 7 Maßregeln der Besserung und Sicherung
- § 8 Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
- Zweiter Abschnitt
- Erziehungsmaßregeln
- § 9 Arten
- § 10 Weisungen
- § 11 Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen; Folgen der Zuwiderhandlung
- § 12 Hilfe zur Erziehung
- Dritter Abschnitt
- Zuchtmittel
- § 13 Arten und Anwendung
- § 14 Verwarnung
- § 15 Auflagen
- § 16 Jugendarrest
- § 16a Jugendarrest neben Jugendstrafe
- Vierter Abschnitt
- Die Jugendstrafe
- § 17 Form und Voraussetzungen
- § 18 Dauer der Jugendstrafe
- § 19
- Fünfter Abschnitt
- Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- § 20
- § 21 Strafaussetzung
- § 22 Bewährungszeit
- § 23 Weisungen und Auflagen
- § 24 Bewährungshilfe
- § 25 Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers
- § 26 Widerruf der Strafaussetzung
- § 26a Erlaß der Jugendstrafe
- Sechster Abschnitt
- Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- § 27 Voraussetzungen
- § 28 Bewährungszeit
- § 29 Bewährungshilfe
- § 30 Verhängung der Jugendstrafe; Tilgung des Schuldspruchs
- Siebenter Abschnitt
- Mehrere Straftaten
- § 31 Mehrere Straftaten eines Jugendlichen
- § 32 Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
- Zweites Hauptstück
- Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Erster Abschnitt
- Jugendgerichtsverfassung
- § 33 Jugendgerichte
- § 33a Besetzung des Jugendschöffengerichts
- § 33b Besetzung der Jugendkammer
- § 34 Aufgaben des Jugendrichters
- § 35 Jugendschöffen
- § 36 Jugendstaatsanwalt
- § 37 Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
- § 37a Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien
- § 38 Jugendgerichtshilfe
- Zweiter Abschnitt
- Zuständigkeit
- § 39 Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters
- § 40 Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts
- § 41 Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
- § 42 Örtliche Zuständigkeit
- Dritter Abschnitt
- Jugendstrafverfahren
- Erster Unterabschnitt
- Das Vorverfahren
- § 43 Umfang der Ermittlungen
- § 44 Vernehmung des Beschuldigten bei zu erwartender Jugendstrafe
- § 45 Absehen von der Verfolgung
- § 46 Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
- § 46a Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe
- Zweiter Unterabschnitt
- Das Hauptverfahren
- § 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter
- § 47a Vorrang der Jugendgerichte
- § 48 Nichtöffentlichkeit
- § 49
- § 50 Anwesenheit in der Hauptverhandlung
- § 51 Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten
- § 51a Neubeginn der Hauptverhandlung
- § 52 Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest
- § 52a Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe
- § 53 Überweisung an das Familiengericht
- § 54 Urteilsgründe
- Dritter Unterabschnitt
- Rechtsmittelverfahren
- § 55 Anfechtung von Entscheidungen
- § 56 Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe
- Vierter Unterabschnitt
- Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- § 57 Entscheidung über die Aussetzung
- § 58 Weitere Entscheidungen
- § 59 Anfechtung
- § 60 Bewährungsplan
- § 61 Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung
- § 61a Frist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung
- § 61b Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
- Fünfter Unterabschnitt
- Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- § 62 Entscheidungen
- § 63 Anfechtung
- § 64 Bewährungsplan
- Sechster Unterabschnitt
- Ergänzende Entscheidungen
- § 65 Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen
- § 66 Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung
- Siebenter Unterabschnitt
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- § 67 Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
- § 67a Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
- § 68 Notwendige Verteidigung
- § 68a Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- § 68b Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- § 69 Beistand
- § 70 Mitteilungen an amtliche Stellen
- § 70a Unterrichtung des Jugendlichen
- § 70b Belehrungen
- § 70c Vernehmung des Beschuldigten
- § 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
- § 72 Untersuchungshaft
- § 72a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
- § 72b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
- § 73 Unterbringung zur Beobachtung
- § 74 Kosten und Auslagen
- Achter Unterabschnitt
- Vereinfachtes Jugendverfahren
- § 75
- § 76 Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens
- § 77 Ablehnung des Antrags
- § 78 Verfahren und Entscheidung
- Neunter Unterabschnitt
- Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- § 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren
- § 80 Privatklage und Nebenklage
- § 81 Adhäsionsverfahren
- Zehnter Unterabschnitt
- Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 81a Verfahren und Entscheidung
- Drittes Hauptstück
- Vollstreckung und Vollzug
- Erster Abschnitt
- Vollstreckung
- Erster Unterabschnitt
- Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
- § 82 Vollstreckungsleiter
- § 83 Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren
- § 84 Örtliche Zuständigkeit
- § 85 Abgabe und Übergang der Vollstreckung
- Zweiter Unterabschnitt
- Jugendarrest
- § 86 Umwandlung des Freizeitarrestes
- § 87 Vollstreckung des Jugendarrestes
- Dritter Unterabschnitt
- Jugendstrafe
- § 88 Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
- § 89 Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
- § 89a Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe
- § 89b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
- Vierter Unterabschnitt
- Untersuchungshaft
- § 89c Vollstreckung der Untersuchungshaft
- Zweiter Abschnitt
- Vollzug
- § 90 Jugendarrest
- § 91 (weggefallen)
- § 92 Rechtsbehelfe im Vollzug
- § 93 Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei Maßnahmen, die der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedürfen
- § 93a Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Viertes Hauptstück
- Beseitigung des Strafmakels
- §§ 94 bis 96 (weggefallen)
- § 97 Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch
- § 98 Verfahren
- § 99 Entscheidung
- § 100 Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes
- § 101 Widerruf
- Fünftes Hauptstück
- Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 102 Zuständigkeit
- § 103 Verbindung mehrerer Strafsachen
- § 104 Verfahren gegen Jugendliche
- Dritter Teil
- Heranwachsende
- Erster Abschnitt
- Anwendung des sachlichen Strafrechts
- § 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
- § 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
- Zweiter Abschnitt
- Gerichtsverfassung und Verfahren
- § 107 Gerichtsverfassung
- § 108 Zuständigkeit
- § 109 Verfahren
- Dritter Abschnitt
- Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
- § 110 Vollstreckung und Vollzug
- § 111 Beseitigung des Strafmakels
- Vierter Abschnitt
- Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 112 Entsprechende Anwendung
- Vierter Teil
- Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
- § 112a Anwendung des Jugendstrafrechts
- § 112b (weggefallen)
- § 112c Vollstreckung
- § 112d Anhörung des Disziplinarvorgesetzten
- § 112e Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- Fünfter Teil
- Schluß- und Übergangsvorschriften
- § 113 Bewährungshelfer
- § 114 Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
- § 115 (weggefallen)
- § 116 Zeitlicher Geltungsbereich
- §§ 117 bis 120 (weggefallen)
- § 121 Übergangsvorschrift
- §§ 122 bis 124 (weggefallen)
- § 125 Inkrafttreten
Feedback