AGVO
INHALT
Landesverordnung über die Gestaltung der Abendgymnasien (AGVO) Vom 4. Juli 2018
- Landesverordnung über die Gestaltung der Abendgymnasien (AGVO) Vom 4. Juli 2018
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeines
- § 1 Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2 Unterricht
- § 2 Aufnahme, Besuch, Versetzung, Aufstieg, Rücktritt
- § 3 Aufgabenfelder, Fächer, Umfang und Anforderungsniveaus
- § 4 Profile
- § 5 Verpflichtender Unterricht
- § 6 Leistungsbewertung, Versäumnis
- § 7 Nachweis über den Besuch des Abendgymnasiums
- Teil 3 Abiturprüfung, Abiturprüfungsfächer, Abiturprüfungskommission
- § 8 Abiturprüfung
- § 9 Abiturprüfungsfächer
- § 10 Abiturprüfungskommission
- Abschnitt 1 Schriftliche Abiturprüfung in den Kernfächern und im Profilgebenden Fach
- § 11 Verfahren
- § 12 Bewertung
- § 12a Sprechprüfung in den modernen Fremdsprachen
- Abschnitt 2 Weitere Abiturprüfung (vierte und fünfte Prüfung)
- § 13 Ende der Unterrichtszeit, Zulassung
- § 14 Wahl zusätzlicher mündlicher Prüfungsfächer
- § 15 Fachausschuss
- § 16 Mündliche Prüfung
- § 17 Präsentationsprüfung
- § 18 Besondere Lernleistung
- Abschnitt 3 Ergebnis der Abiturprüfung
- § 19 Bestehen und Nichtbestehen
- § 20 Ermittlung der Gesamtqualifikation
- Abschnitt 4 Gemeinsame Bestimmungen
- § 21 Besondere Vorkommnisse
- § 22 Niederschriften
- § 23 Erwerb der Fachhochschulreife
- § 24 Anlagen
- Teil 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 25 Übergangsbestimmung zu § 11 Absatz 5 und 6
- § 25a Erwerb des Abiturs im Schuljahr 2021/22
- § 25b Erwerb des Abiturs im Schuljahr 2021/22 teilweise oder ganz ohne Abschlussprüfungen
- § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 3.1
- Anlage 3.2
- Anlage 4
- Anlage 5
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