GemVO
INHALT
Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) Vom 21. Juni 2019
- Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) Vom 21. Juni 2019
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Aufgabe, Aufbau, Aufnahme
- § 1 Aufgabe der Gemeinschaftsschule
- § 2 Übergang in die Gemeinschaftsschule
- § 3 Aufbau und Organisation
- § 4 Zusammenarbeit und Durchlässigkeit der Schulen
- § 5 Aufnahme in die Gemeinschaftsschule
- Abschnitt 2 Aufsteigen, Leistungsbewertung, Abschlüsse, Entlassung
- § 6 Aufsteigen nach Jahrgangsstufen
- § 7 Leistungsbewertung, Abschlüsse und Berechtigungen
- § 8 Entlassung
- Abschnitt 3 Abschlussprüfung, Zuerkennung des Abschlusses
- § 9 Zweck und Gliederung der Prüfung
- § 10 Zeitplan
- § 11 Prüfungsausschuss, Unterausschüsse
- § 12 Präsentation der Projektarbeit
- § 13 Schriftliche Prüfung
- § 14 Schriftliche Prüfung in einer anderen als der ersten Fremdsprache
- § 15 Vorbereitung der mündlichen Prüfung
- § 16 Durchführung der mündlichen Prüfung
- § 17 Festlegung der Endnoten und Zuerkennung des Abschlusses
- § 18 Verfahren bei Krankheit, Täuschung oder Störungen
- § 19 Wiederholung der Prüfung
- § 20 Niederschriften
- Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 21 Übergangsbestimmung
- § 21a Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses im Schuljahr 2022/23
- § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Feedback