BPolLV
INHALT
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPolLV)
- Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV)
- Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Schwerbehinderte Menschen
- § 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
- § 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
- § 5 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 6 Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
- § 7 Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
- § 8 Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
- § 9 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei bei Besitz einer erforderlichen Hochschulausbildung
- § 10 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei für Bewerberinnen und Bewerber mit einer zweiten Staatsprüfung
- § 11 Einstellung oder Versetzung aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes
- § 12 Besondere Fachverwendungen
- § 12a Altershöchstgrenze für die Verwendungsfortbildung zur Pilotin oder zum Piloten
- § 13 Erprobungszeit
- § 14 Fortbildung sowie Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit
- § 15 Aufstieg
- § 16 Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
- § 16a Verkürzter Aufstieg von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
- § 17 Verkürzter Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
- § 18 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
- Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2)
- Anlage 2 (zu § 12 Absatz 1) Bildungsvoraussetzungen für besondere Fachverwendungen im Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
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