BPolHfV
INHALT
Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei (BPolHfV)
- Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei (Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung - BPolHfV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck, Eigenverantwortung, Mitwirkungspflicht
- § 2 Sachleistungsprinzip
- § 3 Heilfürsorgekarte
- § 4 Leistungen
- Kapitel 2
- Leistungen
- § 5 Ärztliche Behandlung von Heilfürsorgeberechtigten, die eine allgemeine Heilfürsorgekarte besitzen
- § 6 Ärztliche Behandlung von Heilfürsorgeberechtigten, die keine allgemeine Heilfürsorgekarte besitzen
- § 7 Notfallbehandlung von Heilfürsorgeberechtigten, die keine allgemeine Heilfürsorgekarte besitzen
- § 8 Zahnärztliche Behandlung
- § 9 Arznei- und Verbandmittel
- § 10 Heilmittel
- § 11 Hilfsmittel
- § 12 Krankenhausbehandlung
- § 13 Organtransplantationen
- § 14 Leistungen zur Rehabilitation
- § 15 Fahrkosten
- § 16 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- § 17 Behandlung während eines dienstlichen Aufenthaltes im Ausland
- § 18 Behandlung während eines privaten Aufenthaltes in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz
- § 19 Behandlung während eines privaten Aufenthaltes außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz
- Kapitel 3
- Schlussbestimmungen
- § 20 Verwaltungsvorschrift
- § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Feedback