BodVerkFKrV
INHALT
Verordnung über den anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr (BodVerkFKrV)
- Verordnung über den anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr
- Eingangsformel
- § 1 Ziel der Umschulung, Umschulungsprüfung und Bezeichnung des Umschulungsabschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen für die Umschulungsprüfung
- § 3 Art, Dauer und Inhalt der Umschulung
- § 4 Gliederung der Umschulungsprüfung
- § 5 Prüfungsteil „Theorie des Bodenverkehrsdienstes“
- § 6 Prüfungsteil „Praxis des Bodenverkehrsdienstes“
- § 7 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 8 Bewertung der Prüfungsleistungen; Bestehen der Prüfung
- § 9 Wiederholung der Prüfung
- § 10 Übergangsvorschriften
- § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2) Umschulungslehrgang
- Anlage 2 (zu § 3 Absatz 3) Betriebliche Umschulung
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