BioStoffV
INHALT
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV)
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
- Abschnitt 2
- Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
- § 4 Gefährdungsbeurteilung
- § 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
- § 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
- § 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
- Abschnitt 3
- Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
- § 8 Grundpflichten
- § 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
- § 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
- § 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- § 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- § 13 Betriebsstörungen, Unfälle
- § 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
- Abschnitt 4
- Erlaubnis- und Anzeigepflichten
- § 15 Erlaubnispflicht
- § 16 Anzeigepflicht
- Abschnitt 5
- Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
- § 17 Unterrichtung der Behörde
- § 18 Behördliche Ausnahmen
- § 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
- Abschnitt 6
- Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
- § 20 Ordnungswidrigkeiten
- § 21 Straftaten
- § 22 Übergangsvorschriften
- Anhang I Symbol für Biogefährdung
- Anhang II Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
- Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
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