APOeichtD
INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und mittleren eichtechnischen Dienst (APOeichtD) Vom 6. Mai 1983
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und mittleren eichtechnischen Dienst (APOeichtD) Vom 6. Mai 1983
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Auswahl und Zulassung
- § 1 Einstellungsvoraussetzungen für den gehobenen eichtechnischen Dienst
- § 2 Einstellungsvoraussetzungen für den mittleren eichtechnischen Dienst
- § 3 Bewerbungen
- § 4 Einstellungsverfahren
- Abschnitt II Vorbereitungsdienst und Prüfung
- § 5 Ziel der Ausbildung
- § 6 Dienst- und Ausbildungsbehörde
- § 7 Ausbildungsleiter
- § 8 Rechtsstellung
- § 9 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 10 Gang des Vorbereitungsdienstes
- § 11 Grundsätze für die praktische Unterweisung
- § 12 Berichtsbuch
- § 13 Befähigungsberichte
- § 14 Verlängerung und Entlassung
- § 15 Abschlußlehrgang und Prüfung
- § 16 Wiederholung der Prüfung
- § 17 Rechtsstellung nach bestandener Prüfung
- Abschnitt III Aufstiegsbeamte
- § 18 Aufstiegsbeamte
- § 19 Aufstieg in besonderen Fällen
- Abschnitt IV Schlußvorschriften
- § 20 Inkrafttreten
- Anlage
- A. Rahmenausbildungsplan für den Vorbereitungsdienst der Anwärter des gehobenen eichtechnischen Dienstes
- B. Rahmenausbildungsplan für den Vorbereitungsdienst der Anwärter des mittleren eichtechnischen Dienstes
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