RiWO
INHALT
Wahlordnung zum Berliner Richtergesetz (RiWO) Vom 20. September 2011
- Wahlordnung zum Berliner Richtergesetz (RiWO) Vom 20. September 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Wahlvorstand
- § 3 Wählerverzeichnis
- § 4 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
- § 5 Wahlausschreiben
- § 6 Wahlvorschläge
- § 7 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
- § 8 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
- § 9 Sitzungsniederschrift
- § 10 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgaben
- § 11 Wahltag
- § 12 Wahlhandlung
- § 13 Briefwahl
- § 14 Behandlung im Wege der Briefwahl abgegebener Stimmen
- § 15 Ordnung im Wahlraum
- § 16 Auszählung der Stimmen
- § 17 Wahlniederschrift
- § 18 Benachrichtigung der gewählten Personen
- § 19 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 20 Bekanntgabe
- § 21 Berechnung der Fristen
- Zweiter Abschnitt Wahl der dem Abgeordnetenhaus für die Wahl zum Richterwahlausschuss vorzuschlagenden Personen
- § 22 Wahlvorstand
- § 23 Bildung des Wahlvorstandes
- § 24 Wahlausschreiben
- § 25 Wahlvorschläge
- § 26 Zusammenstellung der Gesamtwahlvorschläge
- § 27 Bestimmung des Wahltages
- § 28 Wahlniederschrift
- § 29 Wahlergebnis
- § 30 Anzeige des Wahlergebnisses
- § 31 Aufbewahrung der Unterlagen
- § 32 Listen der dem Abgeordnetenhaus für den Richterwahlausschuss vorzuschlagenden Personen
- Dritter Abschnitt Wahl der Richter- und Staatsanwaltsräte
- § 33 Wahlvorstand
- § 34 Bildung des Wahlvorstandes
- § 35 Zusammensetzung der Richter- und Staatsanwaltsräte
- § 36 Ausübung des Wahlrechts
- § 37 Wahlvorschläge
- § 38 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
- § 39 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 40 Bezeichnung der Wahlvorschläge
- § 41 Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- § 42 Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personen-und Mehrheitswahl)
- § 43 Wahl eines Richter- oder Staatsanwaltsrates, der aus einem Mitglied besteht (Personen- und Mehrheitswahl)
- § 44 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Vierter Abschnitt Wahl der Gesamtrichterräte und des Gesamtstaatsanwaltsrates
- § 45 Wahlvorstand, Wahltag
- § 46 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl der Richter- und Staatsanwaltsräte
- § 47 Gesamtwahlvorstand
- § 48 Wahlvorstand bei gesonderter Wahl des Gesamtrichter- oder Gesamtstaatsanwaltsrates
- § 49 Wahlausschreiben
- § 50 Wahlvorschläge, Stimmzettel
- § 51 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Fünfter Abschnitt Wahl der Präsidialräte
- § 52 Wahlvorschläge, anzuwendende Bestimmungen
- Sechster Abschnitt Schlussvorschriften
- § 53 Übergangsvorschrift
- § 54 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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