BeBüPolG Bln
INHALT
Gesetz über den Bürger- und Polizeibeauftragten (Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz - BeBüPolG Bln) Vom 2. Dezember 2020
- Gesetz über den Bürger- und Polizeibeauftragten (Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz - BeBüPolG Bln) Vom 2. Dezember 2020
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1: Allgemeine Regelungen
- § 1 Aufgaben des oder der Bürger- und Polizeibeauftragten
- § 2 Bestellung und Beendigung des Amtsverhältnisses
- § 3 Rechtsstellung
- § 4 Verschwiegenheitspflicht
- § 5 Befugnis zur Datenverarbeitung
- § 6 Amtshilfe
- § 7 Anwesenheit und Berichtspflicht gegenüber dem Abgeordnetenhaus
- Teil 2: Der oder die Berliner Bürgerbeauftragte
- § 8 Tätigwerden
- § 9 Petitionsrecht, Gegenstand und Grenzen des Prüfungsrechts
- § 10 Befugnisse
- § 11 Erledigung der Aufgaben
- § 12 Weiterleitung an den Petitionsausschuss
- Teil 3: Der oder die Berliner Polizeibeauftragte
- § 13 Anwendungsbereich, Konkurrenzen
- § 14 Beschwerden von Bürgern und Bürgerinnen, Eingaben von Polizeidienstkräften
- § 15 Tätigkeit ohne vorherige Beschwerde oder Eingabe
- § 16 Gegenstand der Prüfung, Anhörung
- § 17 Grenzen des Prüfungsrechts
- § 18 Auskunft, Akteneinsicht, Zutritt
- § 19 Abschluss des Verfahrens
- § 20 Bericht
- Teil 4: Sonstiges
- § 21 Evaluation
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