SozBAG
INHALT
Gesetz über die staatliche Anerkennung in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufen im Land Berlin (Sozialberufe-Anerkennungsgesetz - SozBAG) In der Fassung vom 5. Oktober 2004
- Gesetz über die staatliche Anerkennung in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufen im Land Berlin (Sozialberufe-Anerkennungsgesetz - SozBAG) In der Fassung vom 5. Oktober 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Staatliche Anerkennung und Berufsbezeichnung
- § 2 Staatliche Anerkennung vergleichbarer Ausbildungen
- § 3 Staatliche Anerkennung von DDR-Ausbildungen
- § 4 Ausländische Abschlüsse
- § 5 Versagung, Rücknahme und Widerruf der staatlichen Anerkennung
- § 6 Integriertes Praktikum in der Ausbildung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen und von Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen
- § 7 Integriertes Praktikum in der Ausbildung von Diplom-Heilpädagogen und Diplom-Heilpädagoginnen
- § 8 Integriertes Praktikum in der Ausbildung von Erziehern und Erzieherinnen, Heilerziehungspflegern und Heilerziehungspflegerinnen sowie Familienpflegern und Familienpflegerinnen
- § 9 Praxisstellen in der Ausbildung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen und von Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen
- § 10 Praxisstellen in der Ausbildung von Erziehern und Erzieherinnen, Heilerziehungspflegern und Heilerziehungspflegerinnen sowie Familienpflegern und Familienpflegerinnen
- § 11 Ausbildung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen und von Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen, Erziehern und Erzieherinnen sowie Heilerziehungspflegern und Heilerziehungspflegerinnen in Teilzeitform
- § 12 Ordnungswidrigkeiten
- § 13 Datenschutz
- § 14 Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- § 15 Übergangsvorschriften
- § 16 Inkrafttreten
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