FStrG§ 9aAbs3V BE
    DE - Landesrecht Berlin

    INHALT

    Verordnung über die Festlegung eines Planungsgebietes gemäß § 9a Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in den Bezirken Neukölln und Treptow-Köpenick von Berlin für den Neubau der Bundesautobahn A 100 - 16. Bauabschnitt - zwischen dem Autobahndreieck Neukölln und der Anschlussstelle Am Treptower Park Vom 22. Mai 2007

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